Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung
Die ABfH ist nach dem Recht der Arbeitsförderung als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen, eine
zweijährige Ausbildung zum Heilpraktiker an der ABfH als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt.
Wenn die Eignungsvoraussetzungen vorliegen, übernehmen die Arbeitsagenturen die Ausbildungskosten. Die Agentur stellt dazu einen
Bildungsgutschein aus. Kontaktieren Sie dazu Ihren Berater bei der Arbeitsagentur.
Sie können sich auch in der Datenbank der Arbeitsagenturen KursNet informieren.
Klicken Sie dazu hier.

